Pädagogisches Konzept & Aufnahmekriterien

Wir wenden das Konzept der Bildungs- und Lerngeschichten (DJI) an.

Die Bildungs- und Lerngeschichten sind ein Verfahren, welche besonders zur Beobachtung und Dokumentation sowie zur Unterstützung der Entwicklung von Kindern unter drei Jahren geeignet ist.

Die Lernprozesse der Kleinsten finden in alltäglichen Handlungen statt, sind vielseitig und komplex. Im pädagogischen Alltag mit den Kleinsten ist es deshalb von großer Bedeutung, die alltäglichen Handlungen der Kinder zu beobachten und zu beschreiben, um somit individuelle Entwicklungsprozesse wahrzunehmen.

Der Austausch im Team und mit den Eltern hilft, gemeinsam zu entschlüsseln wie sich ein Kind entwickelt, was die Entwicklung des Kindes unterstützt und was hilfreich ist für die Gestaltung der Beziehung und Umgebung.

 

Die Dokumentation von Alltagssituationen geschieht bei den Kleinsten am besten mithilfe von Fotos, die kommentiert werden können und die dann für den gemeinsamen Austausch zwischen den Erzieherinnen, Kindern und Eltern genutzt werden können.

Ziele und Inhalte:

  • Beobachtung als Beziehungsangebot an Kinder
  • Lerndispositionen und Entwicklungsthemen des Kindes entdecken
  • Beweggründe von kleinen Kindern wahrnehmen
  • Austausch mit dem Kind: Persönliche Beziehung und dialogischer Prozess

Neugier und Dialog stärken im Austausch mit Kolleginnen und Eltern

 

 

Aufnahmebestimmungen


1. In die Kindertagesstätte werden Kinder von 0 bis 3 Jahren mit Erstwohnsitz in Stuttgart aufgenommen.

2. Kinder, deren körperliche, seelische oder geistige Verfassung eine Sonderbetreuung erfordert, werden aufgenommen, wenn den besonderen Bedürfnissen dieser Kinder innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann.

3. Über die Grundsätze für die Aufnahme der Kinder entscheidet der Trägerverein im Benehmen mit der Elternvertretung und dem pädagogischen Personal der Kindertagesstätte. Aufgrund der Zielsetzung des Trägervereins, Beruf und Familie zu vereinbaren, ist das Hauptkriterium für die Aufnahme eines Kindes die Berufstätigkeit beider Elternteile bzw. des alleinerziehenden Elternteils.

Im Übrigen gelten u.a. folgende Kriterien:

  • Überwindung und/oder Verhinderung von Sozialbedürftigkeit
  • Verpflichtung der Eltern zur Mitarbeit in der Eltern-KindGruppe
  • Erhaltung der Vielfalt (Alter, Geschlecht, Herkunft, etc.) der Gruppe
  • Sozialräumliche Nähe (Wohnsitz und/oder ArbeitsplatKindertagesstätte
  • Geschwisterkind in einer der Einrichtungen des Vereins